Allgemeine Geschäftsbedingungen der Common Ground GmbH
(Stand: Oktober 2025)

§1 Vertragsabschluss und Mitgliedschaft

  • Der Mitgliedschaftsvertrag kommt mit beiderseitiger Unterzeichnung oder digitaler Bestätigung durch das Mitglied und die Common Ground GmbH zustande.
  • Das Mitglied verpflichtet sich, Änderungen vertragsrelevanter Daten (z.B. Name, Anschrift, Bankverbindung) der Common Ground GmbH unverzüglich mitzuteilen.
  • Die mit der Mitgliedschaft verbundenen Trainingsrechte sind nicht übertragbar.
  • Bei Vertragsabschluss ist – soweit nichts anderes vereinbart wurde – eine Anmeldegebühr fällig. Die Höhe bestimmt sich nach der zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisliste.

§2 Leistungsumfang und Trainingsbetrieb

  • Das Mitglied ist berechtigt, während der Laufzeit des Vertrags an den angebotenen und dem gewählten Tarif zugeordneten Kursen gemäß dem aktuellen Stundenplan teilzunehmen. 
  • Die Common Ground GmbH behält sich das Recht vor, Trainingstage, -zeiten und -inhalte bei Bedarf zu ändern.
  • Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Trainer oder konkrete Kursformate.
  • Vor der ersten Trainingsteilnahme am Erwachsenentraining erfolgt eine persönliche oder digitale Einführung. 
  • Die Nutzung der Trainingsflächen außerhalb betreuter Zeiten erfolgt auf eigene Gefahr und darf nur nach ausdrücklicher Erlaubnis eines ermächtigten Vertreters der Common Ground GmbH stattfinden.
  • Kindertraining findet in festen Gruppen an festen Tagen statt. Bei Vertragsabschluss kann der verantwortliche Elternteil im Rahmen der durch Common Ground GmbH kommunizierten Auswahlmöglichkeiten einen oder mehrere Tage zum Training für das Kind auswählen. Diese Tage gelten dann als verbindlich für das Kind reserviert. Eine unregelmäßige Teilnahme erfordert ein Gespräch zur Lösungsfindung zwischen Eltern und Common Ground. Als Ultima Ratio kann es zu einer Abmeldung des Kindes vom betroffenen Tag kommen.

§3 Gesundheit und Sicherheit

  • Mitglieder erklären mit Vertragsabschluss, sportgesund zu sein. Bei Zweifeln an der Sporttauglichkeit ist vor Trainingsbeginn ein Arzt zu konsultieren. Die Common Ground GmbH kann die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangen
  • Das Mitglied erklärt zudem, nicht wegen eines Körperverletzungsdelikts verurteilt zu sein und auch kein entsprechendes Verfahren gegen sich anhängig zu haben.

§4 Vertragslaufzeit, Verlängerung und Kündigung

  • Die Mindestvertragslaufzeit kann bei Vertragsschluss aus den jeweils angebotenen Möglichkeiten gewählt werden  (z.B. 6, 12 oder 24 Monate oder individuelle Absprache). Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem vereinbarten Mitgliedschaftsbeginn. Dies gilt auch dann, wenn dem Mitglied eine Vorabnutzung gewährt wird.
  • Der Mitgliedschaftsvertrag verlängert sich auf unbestimmte Zeit, wenn dieser nicht unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat vor dem jeweiligen Beendigungszeitpunkt gekündigt wird. Das verlängerte Vertragsverhältnis ist mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende jederzeit schriftlich kündbar.
  • Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Eingang der Kündigungserklärung unter Angabe des Namens des Mitglieds gegenüber der Common Ground GmbH maßgeblich. Die Kündigung ist gegenüber Common Ground GmbH schriftlich per Post oder per E-Mail an info@commongroundbjj.de zu erklären.
  • Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist möglich. Bei dauerhafter Sportuntauglichkeit (z.B. durch Krankheit oder Schwangerschaft) ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
  • Verstößt ein Mitglied trotz Abmahnung gegen die ausgehängte Hausordnung oder Anweisungen des Personals, gefährdet andere oder verletzt grob sportliche Regeln, kann die Common Ground GmbH dem Mitglied fristlos kündigen. In diesem Fall kann eine pauschale Entschädigung in Höhe von maximal drei Monatsbeiträgen, höchstens jedoch 50 % des Restbeitrags fällig werden. 
  • Urlaub oder vorübergehender Wohnortwechsel stellen keinen außerordentlichen Kündigungsgrund dar.

§5 Vertragsunterbrechung (Pausierung)

  • Eine Vertragspause ist bei Vorlage eines geeigneten Nachweises (ärztliches Attest, Bescheinigung über Auslandssemester etc.) möglich, sofern diese mindestens zehn Werktage vor Beginn beantragt wird und mindestens einen vollen Kalendermonat umfasst. 
  • Die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend insofern das Mitglied sich noch in der Grundlaufzeit befindet.
  • Eine nachträgliche Rückerstattung von Beiträgen ist ausgeschlossen. 
  • Eine Pausierung wegen Urlaubs ist nicht möglich.

§6 Mitgliedsbeiträge und Zahlungsbedingungen

  • Die Mitgliedsbeiträge sind monatlich im Voraus zum Monatsbeginn fällig und können je nach angebotener Mitgliedschaft und aktueller Möglichkeiten entweder über Kreditkarte, PayPal oder SEPA-Lastschrift eingezogen werden. 
  • Das Mitglied kann bestimmte Mitgliedschaften auch über einen eventuell angebotenen Online-Shop erwerben und in diesem Rahmen eigenverantwortlich aus den angebotenen Zahlungsmöglichkeiten wählen.
  • Rücklastschriftgebühren sowie anfallende Mahn- und Inkassokosten gehen zu Lasten des Mitglieds.
  • Befindet sich ein Mitglied mit Beiträgen im Verzug, die zwei Monatsbeiträgen entsprechen, kann die Common Ground GmbH den Gesamtbetrag bis zum Vertragsende sofort fällig stellen. Bei wirtschaftlicher Nichterfüllung kann eine Meldung an Wirtschaftsauskunfteien erfolgen.
  • Wird eine Ermäßigung (z.B. für Studierende) gewährt, ist ein entsprechender Nachweis fristgerecht vorzulegen. Bei Wegfall der Voraussetzungen entfällt die Ermäßigung ab dem Folgemonat.
  • Wir behalten uns das Recht vor, die Höhe der Mitgliedsbeiträge auch für bestehende Mitgliedschaften anzupassen, sofern hierfür sachliche Gründe vorliegen, insbesondere bei gestiegenen Kosten, geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen oder wirtschaftlicher Notwendigkeit. Über eine beabsichtigte Beitragsanpassung werden die Mitglieder rechtzeitig, mindestens jedoch sechs Wochen vor Inkrafttreten, in Textform informiert. Mitgliedern steht in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu. Erfolgt keine Kündigung, gilt die Beitragsanpassung als angenommen.

§7 Haftung und Nutzung auf eigene Verantwortung

  • Die Nutzung der Einrichtungen, die Teilnahme beim regulären Training, beim Probetraining und bei Veranstaltungen jeglicher Art erfolgt auf eigene Gefahr. Die Common Ground GmbH haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit wird nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet – beschränkt auf den vertragstypischen Schaden. Die Haftung bei Körper- oder Gesundheitsschäden bleibt unberührt.
  • Für den Verlust oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände übernimmt die Common Ground GmbH keine Haftung, es sei denn, dieser wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Die Nutzung der Umkleiden (Ablagen und Spinde) erfolgt eigenverantwortlich.
  • Eine Haftung bei höherer Gewalt (z.B. Pandemien, behördliche Auflagen) ist ausgeschlossen.

§8 Betriebsruhe

  • Die Common Ground GmbH ist berechtigt, den Trainingsbetrieb bis zu vier Wochen pro Jahr für Ferienzeiten (z.B. Sommerpause, Feiertage, Renovierungen) auszusetzen. Die Information erfolgt mindestens zwei Wochen im Voraus. Der Vertrag wird in dieser Zeit nicht unterbrochen, es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Beitragsminderung.
  • Die Common Ground GmbH ist berechtigt, den Trainingsbetrieb des Kinder- und Jugendtrainings in den Schulferien entsprechend der antizipierten Auslastung anzupassen. Die entsprechende Information erfolgt mindestens zwei Wochen im Voraus. Der Vertrag wird in dieser Zeit nicht unterbrochen, es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Beitragsminderung.

§9 Veranstaltungen, Seminare und Sonderbuchungen
Die Common Ground GmbH bietet neben dem regulären Trainingsbetrieb auch gesonderte Veranstaltungen, Seminare, Workshops und vergleichbare Angebote an. Für diese gelten folgende Bestimmungen:

  1. Anmeldung und Zahlung
    • Die Teilnahme setzt eine verbindliche Anmeldung voraus, die persönlich, telefonisch, per E-Mail oder über ein Online-Buchungssystem erfolgen kann.
    • Die Teilnahmegebühr ist – sofern nicht anders angegeben – spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu entrichten.
  2. Rücktritt durch das Mitglied
    • Ein Rücktritt ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei möglich.
    • Bei einem Rücktritt bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der Teilnahmegebühr fällig.
    • Bei späterem Rücktritt oder Nichterscheinen wird die volle Teilnahmegebühr berechnet, es sei denn, es wird ein Ersatzteilnehmer gestellt.
    • Für mehrtägige Veranstaltungen oder Reisen können gesonderte Stornobedingungen gelten, die bei der Buchung mitgeteilt werden.
  3. Absage oder Änderungen durch die Common Ground GmbH
    • Die Common Ground GmbH behält sich vor, Veranstaltungen aus wichtigen Gründen (z.B. Krankheit des Trainers, zu geringe Teilnehmerzahl, höhere Gewalt) abzusagen oder zu verschieben.
    • Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
  4. Teilnahmebedingungen
    • Für Veranstaltungen gelten ergänzend die Hausordnung und die allgemeinen Sicherheitsbestimmungen.
    • Die Common Ground GmbH kann Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen, wenn diese den ordnungsgemäßen Ablauf stören oder die Sicherheit anderer gefährden. Eine Erstattung der Teilnahmegebühr erfolgt in diesem Fall nicht.

§10 Hausordnung und Weisungsrecht

  • Es gilt die jeweils gültige Hausordnung. 
  • Das Personal ist berechtigt, im Sinne eines ordnungsgemäßen und sicheren Trainingsbetriebs verbindliche Anweisungen zu erteilen. Mitglieder haben diesen Folge zu leisten.

§11 Bild- und Videoaufnahmen

  • Mitglieder erklären sich einverstanden, dass Bild- und Videoaufnahmen, die im Rahmen des Trainings oder bei Veranstaltungen gemacht werden, von der Common Ground GmbH für Marketingzwecke (online und offline) verwendet werden dürfen. Widersprüche sind schriftlich einzureichen.

§12 Änderungen der AGB

  • Die Common Ground GmbH ist berechtigt, die AGB zu ändern, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten betroffen sind. Mitglieder werden hierüber mindestens vier Wochen im Voraus informiert. Änderungen gelten als angenommen, wenn kein schriftlicher Widerspruch erfolgt.

§13 Schlussbestimmungen

  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine ersetzt, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommt.
  • Gerichtsstand ist München, soweit gesetzlich zulässig.
  • Die Common Ground GmbH nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.